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Ab 0,3 Promille – Führerschein weg

zuletzt aktualisiert: 18.02.2012 - 02:30

Beim Thema Alkohol versteht die Polizei auch im Karneval keinen Spaß. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille sieht der Bußgeldkatalog 500 Euro Strafe, vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und bis zu drei Monate Fahrverbot vor. Bei vorbestraften Tätern werden 1000 Euro fällig, bei Wiederholungstätern sogar 1500 Euro. Wer auffällig fährt oder in einen Unfall verwickelt wird, riskiert bereits mit 0,3 Promille ein Fahrverbot, Geldstrafe und Punkte. Ab einem Alkoholpegel von 1,1 Promille drohen bis zu sieben Punkte, bis zu 3000 Euro Geldstrafe oder fünf Jahre Gefängnis – der Führerschein ist auf jeden Fall weg. tmn

Quelle: RP
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