Düsseldorf (afp). Im Rechtsstreit um Niedrigpreise bei Rossmann hat die Drogeriekette einen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach Rossmann gestern vom Vorwurf unbilliger Behinderung anderer Unternehmen frei. Das Bundeskartellamt hatte Rossmann vorgeworfen, Waren unter Einstandspreis verkauft zu haben und deswegen zuletzt ein Bußgeld von 5,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen und von 300 000 Euro gegen den Inhaber Dirk Rossmann beantragt.
Quelle: Rheinische Post