erstellt am: 08.05.2009
URL: http://nachrichten.rp-online.de/article/politik/Was-das-neue-Waffenrecht-bringt/38595

Was das neue Waffenrecht bringt

VON DETLEV HüWEL UND JüRGEN STOCK - zuletzt aktualisiert: 08.05.2009 - 02:30

Die geplante Verschärfung hat in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Umstritten ist vor allem die Frage, ob Waffen privat gelagert werden sollten und wie die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung möglich ist.

Düsseldorf. Die grundsätzliche Einigung der Bundesregierung auf ein erneut verschärftes Waffenrecht wirft in NRW viele Fragen auf. Auch der Landtag hat darüber debattiert.

Was sagen die Sportschützen zu den geplanten Verschärfungen?

Burckhardt Knot, Geschäftsführer des Rheinischen Schützenbundes (86 000 Mitglieder), befürchtet, dass sich dadurch die Lage für die Schützenvereine verschlechtert. Schon jetzt sei es kaum noch möglich, auf Veranstaltungen für den Schießsport zu werben. Bei einer Verschärfung des Waffenrechts werde das Interesse nachlassen, in einem Sport-Schützenverein mitzumachen.

Wie stehen Sportschützen zu unangemeldeten häuslichen Überprüfungen?

Dagegen hat Knot nichts einzuwenden, denn er ist sicher, dass die meisten Schützen zu Hause verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen und sie ordnungsgemäß wegsperren. Dazu sei kein biometrisches Schloss (das etwa auf den Fingerabdruck reagiert) notwendig. Ebenso wie der Präsident des deutschen Schützenbundes, Josef Ambacher, hat auch Knot nichts gegen Kontrollen – "allerdings dürfen sie nicht in Schikanen der Ordnungsbehörden ausarten".

Wie sieht die Kontrolle bisher aus?

Nach Angaben von Wolfgang Beus aus dem NRW-Innenministerium kann die Polizei als zuständige "Waffenerlaubnis-Behörde" schon jetzt kontrollieren, ob Waffen ordnungsgemäß gelagert werden. Allerdings können Wohnräume nur dann gegen den Willen des Bewohners betreten werden, wenn es gilt, eine dringende Gefahr abzuwehren.

Was muss derjenige beachten, der sich eine Waffe zulegen will?

Wer eine Waffenbesitzkarte beantragt, muss einen Nachweis erbringen, dass er über einen entsprechenden Waffenschrank verfügt. Dazu ist etwa die Vorlage einer Quittung erforderlich; manche Antragsteller fügen auch Fotos bei.

Wie teuer sind Waffenschränke?

Waffenschränke kosten je nach Sicherheitsklasse zwischen 300 und 2000 Euro. Eine Nachrüstung mit einer von der SPD geforderten biometrischen Zugangskontrolle würde mit 400 bis 500 Euro zu Buche schlagen. Ein von einem Velberter Hersteller entwickeltes System soll im nächsten Monat auf den Markt kommen. Damit könnte nur noch der Träger eines hinterlegten Fingerabdrucks den Waffentresor öffnen. Waffenbesitzer sehen das System kritisch, weil es beispielsweise im Todesfall unmöglich würde, den Waffenschrank zu öffnen, ohne ihn zu zerstören. Was ist mit "illegalen Waffen"?

Waffen, die geerbt, aber niemals angemeldet wurden, konnten in NRW bei der zuständigen Polizeibehörde abgegeben werden, ohne dass dem Besitzer Nachteile entstanden sind. Voraussetzung für diese Amnestie war, dass damit kein Verbrechen begangen wurde. Zwar wurden knapp 5000 Waffen zurückgegeben, doch es wird geschätzt, dass es allein in NRW etwa eine Million "illegaler Waffen" gibt.

Wie geht die Opposition mit dem Thema Waffenrecht um?

Die Grünen wollen die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich verbieten. Bejaht wird ein computergestütztes Waffenregister. Auch die SPD begrüßt die Verschärfung des Waffenrechts. Sie bezweifelt aber, dass die Polizei mit den vorhandenen Kräften in der Lage sein wird, die verdachtslosen Kontrollen durchzuführen.

Was sagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dazu?

GdP-Landesvorsitzender Frank Richter will vor allem für die häuslichen Durchsuchungen rechtlich "wasserdichte" Formulierungen – "sonst ist alles doch nur weiße Salbe". Gewünscht hätte sich die GdP eine striktere Begrenzung von Waffen in Privatwohnungen. Hier komme der Gesetzgeber den Schützenvereinen zu sehr entgegen, heißt es.

Und NRW-Innenminister Ingo Wolf?

Der FDP-Politiker begrüßt den Plan eines nationalen Registers. Dadurch würden die Registrierungen bei den einzelnen Kreispolizeibehörden vernetzt. Allerdings hat auch er hat Bedenken gegen die Durchsuchung von Wohnungen.

Quelle: Rheinische Post

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